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- Wettbewerbsverbot nach Kündigung: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssenWettbewerbsverbote nach Kündigung können die berufliche Zukunft erheblich beeinflussen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, wann Karenzentschädigung zu zahlen ist und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen. Fundierte Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einem komplexen Rechtsgebiet mit weitreichenden Konsequenzen.
- Nach Elternzeit gekündigt worden: Ihre Rechte und HandlungsmöglichkeitenEine Kündigung nach der Elternzeit ist rechtlich möglich, aber nicht automatisch wirksam. Diskriminierende Kündigungen sind verboten und können zu Entschädigungsansprüchen führen. Der zeitliche Zusammenhang zur Elternzeit, Äußerungen des Arbeitgebers und die Behandlung anderer Arbeitnehmer sind wichtige Indizien. Betroffene sollten die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten und sich rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte durchzusetzen.
- Abmahnung wegen einmaligem Fehler: Was Arbeitnehmer wissen müssenAuch ein einmaliger Fehler kann eine Abmahnung rechtfertigen – aber nur bei erheblichen Pflichtverletzungen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Entscheidend sind die Schwere des Fehlers und konkrete Umstände. Arbeitnehmer haben Rechte: Gegendarstellung, Entfernungsantrag und rechtlicher Beistand. Bei geringfügigen Verstößen ist eine Abmahnung meist unverhältnismäßig.
- Kündigung leitender Angestellte: Besonderheiten und Rechte im ÜberblickLeitende Angestellte genießen zwar grundsätzlich Kündigungsschutz, jedoch können Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess jederzeit ohne besonderen Grund die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen. Besondere Vertragsklauseln zu Abfindungen und Wettbewerbsverboten sind oft entscheidend. Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage gilt unbedingt.
- Ab wie vielen Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt man eine Abfindung? – Ihr Recht auf Entschädigung verstehenEs gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung basierend auf der Betriebszugehörigkeitsdauer. Die bekannte Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ist nur in § 1a KSchG gesetzlich geregelt - in allen anderen Fällen dient sie lediglich als Orientierung für Verhandlungen. Entscheidend für eine Abfindung sind die konkreten Umstände der Kündigung und vertragliche Regelungen wie Sozialpläne oder Aufhebungsverträge.