Das Wichtigste im Überblick

  • Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden
  • Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich
  • Auflösungsverträge bieten oft die beste Lösung bei vorzeitiger Beendigung

Einleitung: Die Komplexität befristeter Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge sind in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet. Sie bieten Arbeitgebern Flexibilität und Arbeitnehmern oft den Einstieg in ein Unternehmen. Doch was passiert, wenn eine der Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Zeit beenden möchte?

Die Kündigung befristeter Arbeitsverträge unterliegt besonderen Regelungen, die sich grundlegend von unbefristeten Arbeitsverhältnissen unterscheiden. Diese Besonderheiten führen häufig zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor Herausforderungen stellen.

Rechtliche Grundlagen der Befristung

Grundprinzip der Befristung

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Befristung werden jedoch im Arbeitsrecht heute durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Zulässigkeit von Befristungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Voraussetzungen für zulässige Befristungen. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen:

Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG):

  • Bis zu zwei Jahre möglich
  • Innerhalb dieser Gesamtdauer darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden
  • Sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG regelmäßig nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nur in engen Ausnahmefällen (sehr lange zurückliegende, sehr kurze oder völlig andersartige Vorbeschäftigung) ist sie zulässig

Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG):

  • Erfordert einen sachlichen Grund
  • Beispiele: Vertretung, zeitlich begrenzte Projekte, Probe- oder Ausbildungszwecke

Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen

Grundsatz der Unkündbarkeit

Das zentrale Prinzip bei befristeten Arbeitsverträgen ist ihre grundsätzliche Unkündbarkeit. Nach § 15 Abs. 3 TzBfG kann ein befristetes Arbeitsverhältnis während der Laufzeit nur ordentlich gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Diese Regelung schützt beide Vertragsparteien vor vorzeitigen Beendigungen und sorgt für Planungssicherheit während der vereinbarten Laufzeit.

Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung

Soll eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag möglich sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Ausdrückliche Vereinbarung: Die Kündigungsmöglichkeit muss explizit im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten werden. Eine stillschweigende Vereinbarung reicht nicht aus.

Tarifvertragliche Regelung: Ist ein Tarifvertrag anwendbar, kann dieser die Kündigung befristeter Arbeitsverträge vorsehen. Diese Regelung gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.

Beidseitige Kündbarkeit: Wird eine Kündigungsklausel vereinbart, gilt sie grundsätzlich für beide Vertragsparteien. Eine einseitige Kündbarkeit nur zugunsten des Arbeitgebers ist unwirksam.

Außerordentliche Kündigung

Auch befristete Arbeitsverhältnisse können außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Grundsätze entsprechen denen bei unbefristeten Arbeitsverträgen:

Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann.

Zweiwochenfrist: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen ausgesprochen werden.

Typische Problemkonstellationen

Vorzeitige Beendigung durch den Arbeitnehmer

Möchte ein Arbeitnehmer seinen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig beenden, ohne dass eine Kündigungsklausel vereinbart wurde, stehen ihm folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Aufhebungsvertrag: Die sicherste Lösung ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Beide Parteien einigen sich einvernehmlich auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei können auch Modalitäten wie Freistellung oder Abfindung geregelt werden.

Außerordentliche Kündigung: Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen. Beispiele sind schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Wenn Sie bemerken, dass Ihr befristeter Arbeitsvertrag keine Kündigungsklausel enthält und Sie das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchten, sollten Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Vorzeitige Beendigung durch den Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber können sich in der Situation wiederfinden, ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden zu wollen:

Betriebsbedingte Gründe: Wegfall des Arbeitsplatzes oder wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen nicht automatisch eine vorzeitige Beendigung, wenn keine Kündigungsklausel vereinbart wurde.

Verhaltensbedingte Gründe: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Die Hürden sind jedoch hoch.

Praktische Tipps für Betroffene

Für Arbeitnehmer

Vor Vertragsschluss:

  • Prüfen Sie genau, ob eine Kündigungsklausel im Vertrag enthalten ist
  • Lassen Sie sich die Befristung und deren Begründung erläutern
  • Achten Sie auf eine angemessene Probezeit

Bei gewünschter vorzeitiger Beendigung:

  • Führen Sie zunächst ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • Dokumentieren Sie eventuelle Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • Holen Sie sich rechtliche Beratung, bevor Sie eigenmächtig handeln

Bei Problemen am Arbeitsplatz:

  • Setzen Sie dem Arbeitgeber schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe
  • Sammeln Sie Beweise für eventuelle Verstöße
  • Prüfen Sie, ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt

Für Arbeitgeber

Bei der Vertragsgestaltung:

  • Überlegen Sie, ob eine Kündigungsklausel sinnvoll ist
  • Formulieren Sie Befristungsgründe präzise
  • Beachten Sie die Höchstdauer bei sachgrundlosen Befristungen

Bei gewünschter vorzeitiger Beendigung:

  • Bieten Sie dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an
  • Prüfen Sie, ob wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen
  • Dokumentieren Sie Pflichtverletzungen sorgfältig

Checkliste: Befristeter Arbeitsvertrag und Kündigung

Vor Vertragsschluss prüfen:

  • Ist die Befristung sachlich gerechtfertigt?
  • Gibt es eine Kündigungsklausel?
  • Sind die Kündigungsfristen angemessen?
  • Ist eine Probezeit vereinbart?

Bei gewünschter vorzeitiger Beendigung:

  • Gespräch mit der Gegenseite führen
  • Rechtliche Möglichkeiten prüfen
  • Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen
  • Schadensersatzrisiken bewerten

Bei Problemen:

  • Schriftliche Dokumentation
  • Fristen zur Abhilfe setzen
  • Rechtliche Beratung einholen
  • Alternative Lösungen erarbeiten

Häufig gestellte Fragen 

Kann ich meinen befristeten Arbeitsvertrag jederzeit kündigen?

Nein, befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, es wurde eine entsprechende Klausel vereinbart oder ein Tarifvertrag sieht dies vor.

Was passiert, wenn ich trotzdem kündige?

Ohne wichtigen Grund oder Kündigungsklausel kann eine vorzeitige Beendigung Schadensersatzpflichten gegenüber dem Arbeitgeber auslösen, sofern diesem ein konkreter Schaden nachgewiesen werden kann.

Wann liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist. Dies können schwerwiegende Pflichtverletzungen oder unzumutbare Arbeitsbedingungen sein.

Kann mein Arbeitgeber mich aus einem befristeten Arbeitsvertrag entlassen?

Nur bei Vereinbarung einer Kündigungsklausel oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung. Ansonsten läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Ende.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist oft die beste Lösung bei gewünschter vorzeitiger Beendigung.

Muss ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten?

Ja, grundsätzlich droht eine zwölfwöchige Sperrzeit. Diese kann jedoch vermieden werden, wenn wichtige Gründe für die Vertragsauflösung vorliegen.

Wie hoch können Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Beendigung sein?

Wie hoch können Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Beendigung sein? Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. Bei Arbeitnehmern entspricht dies meist dem Lohn bis zum vereinbarten Vertragsende, bei Arbeitgebern den Kosten für Ersatzkräfte und Mehraufwendungen.

Kann eine Kündigungsklausel nachträglich vereinbart werden?

Ja, eine Kündigungsklausel kann auch nach Vertragsschluss durch eine Vertragsänderung eingeführt werden. Hierzu ist jedoch die Zustimmung beider Parteien erforderlich.

Was sollte ich bei Vertragsverhandlungen beachten?

Achten Sie auf eine angemessene Kündigungsklausel, realistische Befristungsgründe und faire Vertragsbedingungen. Lassen Sie sich bei wichtigen Verträgen rechtlich beraten.

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