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Anwalt Kündigung: Professionelle Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Kompetente Unterstützung bei allen Kündigungsfragen – bundesweit verfügbar durch digitale Beratung

Sofortige rechtliche Einschätzung – Kostenloses 15-minütiges Erstgespräch für beide Seiten

Fachanwältin für Arbeitsrecht – Erfahrung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite

Digitale Beratung bundesweit – Flexible Terminvereinbarung per Video Call, E-Mail oder Telefon

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Sind Sie unsicher, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen

Müssen Sie eine Kündigung aussprechen und möchten rechtssicher vorgehen? Befürchten Sie arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen?

Eine Kündigung bringt für beide Seiten Herausforderungen mit sich. Arbeitnehmer sorgen sich um ihre Existenz und ihre Zukunft. Arbeitgeber müssen komplexe rechtliche Vorgaben beachten und das Risiko kostspieliger Verfahren minimieren.

Als Anwalt für Kündigung unterstütze ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dabei, ihre Interessen optimal durchzusetzen. Die Drei-Wochen-Frist bei Kündigungsschutzklagen läuft bereits ab dem Zugang der Kündigung – schnelles Handeln ist daher oft entscheidend.

Durch meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht und meine berufliche Tätigkeit auf beiden Seiten kenne ich die Perspektiven von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen. Diese Doppelperspektive ermöglicht es mir, realistische Erfolgsaussichten einzuschätzen und die optimale Strategie für jeden Fall zu entwickeln.

Meine digitale Arbeitsweise macht es möglich, dass ich Sie deutschlandweit betreuen kann, ohne dass Sie persönlich vor Ort sein müssen. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder präventive Beratung – ich stehe Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite.

  • Kündigungsrecht und Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzverfahren und gerichtliche Vertretung
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Abfindungsverhandlungen und -gestaltung
  • Fristlose Kündigungen
  • Arbeitszeugnis-Gestaltung
Arbeitsvertrag überprüfen lassen; Eine Person unterschreibt einen Vertrag

Leistungen im Detail

Kündigungsrecht und Kündigungsschutz

Für Arbeitnehmer: Jede Kündigung muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Ich prüfe detailliert, ob die Form- und Fristvorschriften eingehalten wurden, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt und ob die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen korrekt durchgeführt wurde. Dabei berücksichtige ich auch besondere Kündigungsschutzbestimmungen für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Diese gründliche Analyse bildet die Basis für alle weiteren rechtlichen Schritte und Verhandlungen.

Für Arbeitgeber: Eine rechtssichere Kündigung erfordert die Beachtung zahlreicher Vorschriften. Ich prüfe im Vorfeld, ob die gewünschte Kündigung rechtlich durchsetzbar ist und welche Schritte erforderlich sind. Dabei berücksichtige ich Kündigungsfristen, besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die Anhörung des Betriebsrats und die korrekte Begründung. So können kostspielige Kündigungsschutzverfahren oft vermieden werden.

Kündigungsschutzverfahren und gerichtliche Vertretung

Für Arbeitnehmer: Wenn die Kündigung rechtswidrig ist, erheben wir innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage. Ich bereite den Schriftsatz sorgfältig vor und vertrete Sie in allen Gerichtsterminen. Durch meine Erfahrung mit verschiedenen Arbeitsgerichten kann ich die Erfolgschancen realistisch einschätzen. Oft führt bereits die Klageerhebung zu außergerichtlichen Verhandlungen, in denen eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung gefunden werden kann.

Für Arbeitgeber: Wenn trotz sorgfältiger Vorbereitung eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht. Durch meine Erfahrung auf Arbeitgeberseite kenne ich die typischen Einwände und kann die Kündigung optimal verteidigen. Oft gelingt es, bereits im Gütetermin eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verhandeln, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge

Für Arbeitnehmer: Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, prüfe ich die Konditionen kritisch. Oft sind die ersten Angebote verbesserungsfähig. Ich verhandle bessere Bedingungen, achte auf die Vermeidung von Arbeitslosengeld-Sperren und sorge für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dabei kenne ich alle rechtlichen Fallstricke und kann Sie vor nachteiligen Regelungen schützen.

Für Arbeitgeber: Einvernehmliche Trennungen durch Aufhebungsverträge sind oft die elegantere Lösung. Ich gestalte diese Verträge rechtssicher und berücksichtige dabei Ihre Interessen. Wichtige Punkte wie Freistellung, Abfindung, Arbeitszeugnis und Verschwiegenheit werden optimal geregelt. Auch bei Abwicklungsverträgen nach bereits erfolgter Kündigung sorge ich für eine rechtssichere Gestaltung.

Abfindungsverhandlungen und -gestaltung

Für Arbeitnehmer: Auch bei rechtmäßigen Kündigungen bestehen oft Möglichkeiten, eine Abfindung zu verhandeln. Ich analysiere Ihre Verhandlungsposition und entwickle eine Strategie für die Abfindungsverhandlung. Dabei berücksichtige ich Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Mein Ziel ist es, eine faire Abfindung zu erreichen, die Ihren Neustart erleichtert.

Für Arbeitgeber: Abfindungen können ein sinnvolles Instrument sein, um Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden oder zu beenden. Ich berate Sie über die steuerlichen und rechtlichen Aspekte von Abfindungen und helfe bei der Verhandlung einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung. Dabei achte ich darauf, dass die Abfindungshöhe in einem angemessenen Verhältnis zum Prozessrisiko steht.

Fristlose Kündigungen

Für Arbeitnehmer: Fristlose Kündigungen sind besonders schwerwiegend und müssen außerordentliche Umstände rechtfertigen. Ich prüfe, ob der Kündigungsgrund tatsächlich so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Dabei berücksichtige ich auch, ob eine Abmahnung hätte erfolgen müssen oder ob eine ordentliche Kündigung ausreichend gewesen wäre. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, was oft zu guten Verhandlungschancen führt.

Für Arbeitgeber: Fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich und müssen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis ausgesprochen werden. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen und begleite Sie bei der rechtssicheren Durchführung. Wichtig ist auch die vorherige Abwägung, ob eine ordentliche Kündigung oder Abmahnung nicht ausreichend wäre.

Arbeitszeugnis-Gestaltung

Für Arbeitnehmer: Ein gutes Arbeitszeugnis ist entscheidend für den beruflichen Neustart. Ich kenne die Zeugnissprache und achte darauf, dass keine versteckten negativen Bewertungen enthalten sind. Bei unzureichenden Zeugnissen verhandle ich Verbesserungen oder setze diese gerichtlich durch. Ein qualifiziertes Zeugnis sollte alle wesentlichen Tätigkeiten würdigen und eine positive Gesamtbewertung enthalten.

Für Arbeitgeber: Arbeitszeugnisse müssen wahr und wohlwollend sein – ein Spagat, der rechtliches Know-how erfordert. Ich unterstütze Sie bei der Formulierung rechtssicherer Arbeitszeugnisse, die Ihre Bewertung korrekt wiedergeben, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Auch bei Zeugnisberichtigungsklagen verteidige ich Ihre Position vor Gericht.

Mein Beratungsprozess

Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung (15 Minuten)

Für Arbeitnehmer: Schildern Sie mir Ihre Situation am Telefon. Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und erkläre die möglichen Handlungsoptionen.

Für Arbeitgeber: Beschreiben Sie mir Ihr Kündigungsvorhaben. Ich bewerte die rechtlichen Risiken und zeige Ihnen Wege für ein rechtssicheres Vorgehen auf.

Schritt 2: Detaillierte Analyse und Strategieentwicklung

Nach Mandatserteilung prüfe ich alle Unterlagen gründlich und entwickle die optimale Strategie für Ihren Fall. Sie erhalten eine ausführliche rechtliche Bewertung und einen konkreten Handlungsplan – zugeschnitten auf Ihre Position als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Schritt 3: Umsetzung und Vertretung

Ich setze die vereinbarte Strategie um – sei es durch Verhandlungen, Klageerhebung, Kündigungsvorbereitung oder andere rechtliche Schritte. Dabei bleibe ich in engem Kontakt mit Ihnen und informiere Sie über jeden Verfahrensstand.

Rechtsanwältin Tanja Güttler

Die Kanzlei

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich mich von Anfang an ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet fokussiert. Meine berufliche Laufbahn führte mich zunächst zu einem Arbeitgeberverband, dann als Juristin in verschiedene Unternehmen und schließlich in eine renommierte Wirtschaftskanzlei. Diese vielfältigen Erfahrungen verschaffen mir einen einzigartigen Einblick in beide Seiten des Arbeitsrechts.

Ich verstehe sowohl die Denkweise der Arbeitgeber als auch die Sorgen und Nöte der Arbeitnehmer. Diese Doppelperspektive nutze ich, um für meine Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Durch kontinuierliche Weiterbildung bleibe ich immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und kenne die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Meine Kanzlei arbeitet vollständig digital, was mir ermöglicht, Mandanten deutschlandweit zu betreuen. Termine können flexibel per Video Call, Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Diese moderne Arbeitsweise bedeutet aber nicht, dass die persönliche Betreuung zu kurz kommt – im Gegenteil.

Durch die Fokussierung auf das Arbeitsrecht kann ich eine besonders tiefgehende Beratung bieten. Jeder Fall wird individuell betrachtet und die Strategie speziell auf die jeweilige Situation zugeschnitten. Kostentransparenz ist mir dabei besonders wichtig – Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Zusammenarbeit mit mir ist unkompliziert und effizient. Ich antworte schnell auf Ihre Anfragen und sorge dafür, dass wichtige Fristen nicht versäumt werden. Meine Mandanten schätzen die direkte Kommunikation und die lösungsorientierte Herangehensweise – unabhängig davon, ob sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu mir kommen.

Ihre Vorteile

Eine Kanzlei mit Fokus auf Arbeitsrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber Generalisten. Durch die ausschließliche Beschäftigung mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen kenne ich alle aktuellen Urteile und Rechtsentwicklungen in diesem Bereich. Diese Tiefe des Fachwissens ermöglicht es mir, auch komplexe Fälle erfolgreich zu bearbeiten.
Die Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts verschafft mir strategische Vorteile in Verhandlungen. Als Arbeitnehmervertreterin weiß ich, wie Arbeitgeber denken und argumentieren. Als Arbeitgeberberaterin verstehe ich die betrieblichen Notwendigkeiten und Zwänge. Diese Doppelperspektive führt oft zu kreativen Lösungen, die für beide Seiten akzeptabel sind.
Meine digitale Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Wege. Viele Angelegenheiten können ohne persönliche Termine vor Ort geklärt werden. Das macht die Beratung nicht nur effizienter, sondern oft auch kostengünstiger. Gerade bei eiligen Kündigungsangelegenheiten ist diese Flexibilität ein entscheidender Vorteil.

Wie lange habe ich als Arbeitnehmer Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Kann ich als Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Muss ich als Arbeitgeber immer eine Abmahnung vor einer Kündigung aussprechen?

Kann ich auch ohne Kündigungsschutz erfolgreich gegen eine Kündigung vorgehen?

Wie hoch sollte ich als Arbeitgeber eine Abfindung ansetzen?

Was ist bei einer fristlosen Kündigung zu beachten?

Muss ich als Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören?

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?

Was passiert, wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist?

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme

Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
82110 Germering

Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de



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