Anwalt Arbeitszeugnis: Rechtssicher und mit optimaler Bewertung
Schnelle Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf versteckte Formulierungen
Langjährige Erfahrung in der Durchsetzung besserer Zeugnisse
Ihre Ansprüche durchsetzen
Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, mit dem Sie nicht zufrieden sind? Spüren Sie, dass Ihre Leistungen nicht angemessen gewürdigt wurden oder vermuten Sie versteckte negative Formulierungen? Als Anwältin für Arbeitsrecht weiß ich, wie wichtig ein positives Zeugnis für Ihre berufliche Zukunft ist.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur ein formales Dokument – es ist Ihre Eintrittskarte für neue berufliche Chancen. Die rechtliche Durchsetzung eines korrekten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses kann entscheidend für Ihre Karriere sein.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis durchzusetzen – schnell, kompetent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.
Leistungen
- Rechtliche Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Aufdeckung versteckter negativer Formulierungen
- Durchsetzung von Zeugniskorrekturen
- Erstreitung von qualifizierten Arbeitszeugnissen
- Beratung bei Zeugnisansprüchen
Leistungen im Detail
Rechtliche Prüfung von Arbeitszeugnissen
Bei der rechtlichen Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses analysiere ich sorgfältig jede Formulierung auf ihre tatsächliche Bedeutung und Konformität mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht erkenne ich sofort, ob versteckte Negativ-Botschaften oder unzulässige Aussagen enthalten sind. Ich bewerte nicht nur offensichtliche Mängel, sondern identifiziere auch subtile Formulierungen, die in der “Zeugnissprache” Ihre Leistungen abwerten könnten. Diese Prüfung umfasst die Vollständigkeit des Zeugnisses, die korrekte Darstellung Ihrer Tätigkeiten und die Angemessenheit der Leistungsbeurteilung. Zusätzlich überprüfe ich, ob das Zeugnis den Grundsätzen der Wahrheit und des Wohlwollens entspricht und ob es nach Form und Inhalt den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt.
Aufdeckung versteckter negativer Formulierungen
Die “Geheimsprache” in Arbeitszeugnissen kann Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen, ohne dass Sie es auf den ersten Blick bemerken. In meiner täglichen Praxis entschlüssele ich diese codierten Aussagen und lege offen, was Ihr Arbeitgeber wirklich über Sie schreibt. Ich identifiziere problematische Formulierungen wie “stets bemüht”, “im Rahmen seiner Möglichkeiten” oder “war im Großen und Ganzen zufriedenstellend”, die in der Zeugnissprache tatsächlich negative Bewertungen darstellen. Meine Expertise umfasst auch die Erkennung von Auslassungen wichtiger Leistungen oder Fähigkeiten, die ein unvollständiges Bild Ihrer Arbeit zeichnen. Die juristische Bewertung dieser Formulierungen bildet die Grundlage für gezielte Korrekturansprüche und gibt Ihnen Klarheit über die tatsächliche Qualität Ihres Zeugnisses. Durch diese detaillierte Analyse erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob und in welchem Umfang Ihr Zeugnis korrigiert werden sollte.
Durchsetzung von Zeugniskorrekturen
Bei der Durchsetzung von Zeugniskorrekturen vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck und strategischem Geschick. Zunächst erstelle ich auf Basis der Zeugnisanalyse einen konkreten Katalog der erforderlichen Änderungen mit rechtlicher Begründung. Im ersten Schritt kontaktiere ich Ihren (ehemaligen) Arbeitgeber mit einem fundierten Aufforderungsschreiben, in dem ich die notwendigen Korrekturen präzise darlege und gesetzlich begründe. Ich führe die Verhandlungen mit den Personalverantwortlichen oder der Rechtsabteilung mit dem Ziel, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls Ihr Arbeitgeber nicht kooperiert, setze ich Ihre Ansprüche konsequent auf dem Rechtsweg durch und bereite eine arbeitsgerichtliche Klage vor. Während des gesamten Prozesses achte ich darauf, dass die Korrekturen nicht nur rechtlich korrekt sind, sondern auch Ihren beruflichen Werdegang optimal darstellen. Mein Ziel ist ein Zeugnis, das Ihnen bei künftigen Bewerbungen echte Vorteile verschafft
Beratung bei Zeugnisansprüchen
In meiner umfassenden Beratung zu Zeugnisansprüchen informiere ich Sie ausführlich über Ihre Rechte und die gesetzlichen Grundlagen. Ich erläutere Ihnen, welche Art von Zeugnis Ihnen zusteht – ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – und welche Inhalte darin enthalten sein müssen. Die Beratung umfasst auch die Fristen, innerhalb derer Sie Ihr Zeugnis anfordern sollten, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn das Zeugnis zu spät oder gar nicht ausgestellt wird. Ich kläre Sie über die Besonderheiten bei Zwischenzeugnissen, Ausbildungszeugnissen oder Zeugnissen nach längerer Krankheit auf. Zudem erhalten Sie von mir eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Dauer eines möglichen Verfahrens. Besonders wichtig ist mir, dass Sie die juristische “Zeugnissprache” verstehen lernen, damit Sie künftig selbst erste Anhaltspunkte für problematische Formulierungen erkennen können. Diese fundierte Beratung versetzt Sie in die Lage, informierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen.
Erstreitung von qualifizierten Arbeitszeugnissen
Wenn Ihnen nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt wurde oder Sie noch gar kein Zeugnis erhalten haben, setze ich Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch. Ich prüfe zunächst, ob Sie nach Ihrer beruflichen Stellung, Tätigkeit und Dauer der Beschäftigung einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben. Anschließend formuliere ich einen rechtssicheren Antrag auf Ausstellung eines ausführlichen Arbeitszeugnisses mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Bei Weigerung des Arbeitgebers leite ich gerichtliche Schritte ein und setze Ihren Anspruch notfalls im Wege eines Urteils oder Vergleichs durch. Ich unterstütze Sie dabei auch mit Formulierungsvorschlägen für einzelne Passagen, die Ihre Tätigkeiten und Erfolge angemessen würdigen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass das Zeugnis eine wohlwollende Beurteilung enthält, die Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht und Ihre beruflichen Stärken hervorhebt. Sie erhalten ein Zeugnis, das Ihrem beruflichen Werdegang gerecht wird und für zukünftige Bewerbungen optimal formuliert ist.
DER BERATUNGSPROZESS
- Schritt 1: Erstberatung und Analyse Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung, bei der ich Ihr Arbeitszeugnis prüfe und eine erste rechtliche Einschätzung abgebe. Dies ist auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
- Schritt 2: Strategie und Vorgehensweise Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
- Schritt 3: Durchsetzung und Vertretung Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und setze Ihre Ansprüche auf ein korrektes Arbeitszeugnis durch – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.
Die Kanzlei
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich, Tanja Güttler, auf die rechtliche Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern spezialisiert.
Meine Kanzlei vereint langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung mit kontinuierlicher Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelles Fachwissen bieten zu können. Besonders im Bereich der Arbeitszeugnisse habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und faire Beurteilungen durchgesetzt. Ich biete auch bundesweit Beratung per Telefon oder Videokonferenz an.
Ich lege besonderen Wert auf transparente Kommunikation und eine für Sie verständliche Darstellung komplexer rechtlicher Sachverhalte. Mein Ziel ist es, Ihre Anliegen schnell, pragmatisch und mit maximalem Erfolg zu lösen.
Ihre Vorteile
Mit meiner Unterstützung bei Arbeitszeugnis-Angelegenheiten profitieren Sie von einem entscheidenden Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Ein rechtssicher formuliertes, positives Arbeitszeugnis öffnet Türen zu neuen beruflichen Möglichkeiten und kann Ihren Marktwert steigern. Durch meine Expertise in der “Zeugnissprache” erkenne ich subtile Abwertungen, die Laien oft verborgen bleiben, und kann diese effektiv beseitigen lassen. Meine Erfahrung im Umgang mit Personalabteilungen und Arbeitsgerichten ermöglicht es mir, Ihre Ansprüche gezielt und mit hoher Erfolgsquote durchzusetzen. Die bundesweite Verfügbarkeit meiner Beratung per Telefon oder Videokonferenz bietet Ihnen maximale Flexibilität ohne Anfahrtswege. Von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten Sie bei mir alles aus einer Hand – zeitsparend und effizient.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich bezüglich meines Arbeitszeugnisses?
Sie haben Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, das Ihre Tätigkeit, Dauer der Beschäftigung sowie eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthält. Dieses Recht können Sie auch gerichtlich durchsetzen.
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis nach meinem Ausscheiden fordern?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Dennoch empfehle ich, das Zeugnis zeitnah zu fordern.
Was sind typische versteckte negative Formulierungen in Arbeitszeugnissen?
Formulierungen wie “stets bemüht”, “im Rahmen seiner Möglichkeiten” oder Aussagen zur “Pünktlichkeit” ohne positive Hervorhebung gelten als versteckte Kritik. Auch chronologische Lücken oder fehlende übliche Passagen können problematisch sein.
Kann ich ein bereits erhaltenes Arbeitszeugnis nachträglich ändern lassen?
Ja, wenn das Zeugnis unvollständig ist, unwahre Behauptungen enthält oder gegen das Wohlwollensprinzip verstößt, können Sie Änderungen verlangen. Auch bei versteckten negativen Formulierungen bestehen Korrekturansprüche.
Was kostet die rechtliche Unterstützung bei Arbeitszeugnis-Streitigkeiten?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder individueller Vereinbarung.
Wie läuft eine bundesweite Beratung zu meinem Arbeitszeugnis ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für eine telefonische oder Videoberatung. Sie senden mir vorab Ihr Arbeitszeugnis und relevante Unterlagen zu. Nach der Analyse besprechen wir die weiteren Schritte und ich übernehme auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber
Besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich ja. Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das neben der Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthält, sofern sie dies verlangen
Kann ich selbst einen Entwurf für mein Arbeitszeugnis einreichen?
Ja, dies ist eine praktikable Vorgehensweise. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs, der Ihre Leistungen angemessen würdigt und den Arbeitgeber zur Übernahme motiviert.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme
Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
82110 Germering
Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de
