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Anwalt Abfindung: Ihr Recht auf angemessene Entschädigung

Kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Abfindungsansprüche

Schnelle Terminvergabe, auch außerhalb der Bürozeiten

Transparente Kostenstruktur mit Erstberatung zum Pauschalpreis

 Bundesweite Beratung per Telefon oder Videokonferenz möglich

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht? Stehen Sie vor Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag und sind unsicher, was eine angemessene Abfindungssumme wäre? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Viele Arbeitnehmer akzeptieren zu niedrige Abfindungsangebote aus Unsicherheit oder Zeitdruck. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung kenne ich die typischen Strategien von Arbeitgebern und kann einschätzen, welche Abfindungshöhe in Ihrer individuellen Situation angemessen ist.

Eine professionelle Beratung und Vertretung kann dabei oft zu deutlich höheren Abfindungssummen führen.

Meine Leistungen

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
  • Berechnung angemessener Abfindungshöhen
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen vor Gericht
  • Prüfung von angebotenen Abfindungsvereinbarungen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen für Arbeitgeber
  • Beratung bei Personalabbaumaßnahmen und Restrukturierungen
Arbeitsvertrag überprüfen lassen; Eine Person unterschreibt einen Vertrag

Leistungen im Detail

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen

Eine sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe ist die Basis für jede erfolgreiche Abfindungsverhandlung. Ich analysiere Ihr Kündigungsschreiben, die angeführten Gründe und alle relevanten Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei achte ich besonders auf formale Fehler in der Kündigung, die fehlende soziale Rechtfertigung oder mögliche Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Je zweifelhafter die Wirksamkeit der Kündigung ist, desto besser sind Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung. Nach meiner Prüfung erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Aussichten und eine fundierte Empfehlung zum strategisch klugen Vorgehen.

Berechnung angemessener Abfindungshöhen

Die Höhe einer angemessenen Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und den Umständen der Kündigung. Ich berechne für Sie, welche Abfindungssumme in Ihrem individuellen Fall als angemessen gelten kann. Dabei berücksichtige ich nicht nur die übliche Faustformel (halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr), sondern auch branchenspezifische Besonderheiten und Ihre persönliche Situation. Mit diesem Wissen gehen Sie gestärkt in Verhandlungen und können unrealistische Angebote besser einordnen. Mein Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Abfindungssumme zu erreichen, die Ihrer Leistung und Betriebszugehörigkeit wirklich entspricht.

Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen achte ich auf sämtliche Details, die für Ihre finanzielle Absicherung wichtig sind. Neben der Abfindungshöhe verhandle ich wichtige Zusatzvereinbarungen wie Freistellungen, Regelungen zu Resturlaub, Zeugnisformulierungen oder die Übernahme von Anwaltskosten. Besonders wichtig ist dabei, negative Konsequenzen für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu vermeiden. Durch geschickte Vertragsgestaltung kann oftmals eine Sperrzeit verhindert werden. Ich berate Sie umfassend zu allen Aspekten und vertrete Ihre Interessen konsequent in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie einen optimalen Aufhebungsvertrag erhalten.

Durchsetzung von Abfindungsansprüchen vor Gericht

Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, setze ich Ihre Ansprüche auch vor dem Arbeitsgericht durch. Ich bereite die Kündigungsschutzklage sorgfältig vor, sammle alle relevanten Beweise und entwickle eine überzeugende Argumentationsstrategie. Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden im Rahmen der Güteverhandlung durch einen Vergleich beendet – oft mit einer Abfindungszahlung. Mit meiner Erfahrung aus zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen kann ich die Erfolgschancen realistisch einschätzen und entsprechend verhandeln. Auch während des laufenden Verfahrens bleibe ich offen für außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten, wenn diese für Sie vorteilhaft sind.

Prüfung von angebotenen Abfindungsvereinbarungen

Wenn Ihnen bereits ein Abfindungsangebot vorliegt, prüfe ich dieses kritisch auf versteckte Nachteile und Optimierungsmöglichkeiten. Viele Arbeitgeber formulieren Abfindungsvereinbarungen einseitig zu ihren Gunsten und verstecken problematische Klauseln im Kleingedruckten. Ich analysiere für Sie alle Aspekte wie Wettbewerbsverbote, Ausschlussfristen, Abgeltungsklauseln oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Nach meiner Prüfung wissen Sie genau, worauf Sie sich einlassen würden und welche Änderungen sinnvoll sind. Bei Bedarf nehme ich Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf, um bessere Konditionen für Sie auszuhandeln.

Gestaltung von Aufhebungsverträgen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber profitieren Sie von meiner umfassenden Erfahrung bei der Gestaltung rechtssicherer Aufhebungsverträge. Ich entwickle maßgeschneiderte Vertragswerke, die Ihre Interessen optimal schützen und gleichzeitig ein faires Angebot für den Arbeitnehmer darstellen. Dabei achte ich besonders auf Regelungen, die spätere Rechtsstreitigkeiten zuverlässig ausschließen, wie präzise Abgeltungsklauseln, Rückzahlungsvereinbarungen oder wirksame Erledigungsklauseln. Die richtige Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und rechtlicher Sicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Ich berate Sie auch zur angemessenen Höhe von Abfindungsangeboten, damit diese attraktiv genug für eine freiwillige Zustimmung sind, aber wirtschaftlich vertretbar bleiben. Eine vorausschauende Vertragsgestaltung vermeidet kostspielige Prozesse und schützt gleichzeitig die Reputation Ihres Unternehmens.

Beratung bei Personalabbaumaßnahmen und Restrukturierungen

Bei notwendigen Personalabbaumaßnahmen oder Unternehmensrestrukturierungen unterstütze ich Sie mit strategischer Beratung und rechtssicherer Umsetzung. Ich entwickle mit Ihnen ein rechtlich tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Konzept für den geplanten Personalabbau – von der arbeitsrechtlich korrekten Begründung betriebsbedingter Kündigungen über die rechtssichere Sozialauswahl bis hin zur Entwicklung von Sozialplänen oder freiwilligen Abfindungsprogrammen. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung aller formalen Anforderungen wie die rechtzeitige Einbindung des Betriebsrats oder die korrekte Durchführung von Massenentlassungsanzeigen. Meine Erfahrung zeigt, dass gut vorbereitete und fair gestaltete Trennungsprozesse nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Unternehmenskultur und das Image am Arbeitsmarkt schonen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und sorge für eine möglichst reibungslose und kostenkontrollierte Umsetzung.

Beratungsprozess

Schritt 1: Erstberatung und Analyse

Telefonische oder persönliche Erstberatung zum Pauschalpreis. Dabei analysiere ich Ihre Unterlagen, prüfe die Rechtslage und schätze Ihre Erfolgsaussichten ein.

Schritt 2: Strategie und Verhandlung

Entwicklung einer individuellen Strategie für Ihr Anliegen. Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und Verhandlung der bestmöglichen Abfindungskonditionen für Sie.

Schritt 3: Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Konsequente Vertretung Ihrer Interessen bis zum erfolgreichen Abschluss – sei es durch außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtsanwältin Tanja Güttler

Die Kanzlei

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Personalabteilungen verschiedener Branchen.

Diese Erfahrung auf Arbeitgeberseite ist besonders wertvoll, wenn es um die erfolgreiche Durchsetzung von Abfindungsansprüchen geht, da ich die typischen Argumente und Strategien der Gegenseite kenne. Eine moderne technische Ausstattung ermöglicht mir die reibungslose bundesweite Beratung per Telefon oder Videokonferenz.

So können Sie meine Expertise unabhängig von Ihrem Wohnort in Anspruch nehmen. Besonderen Wert lege ich auf eine transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten, damit Sie in dieser schwierigen beruflichen Phase optimal unterstützt werden.

Ihre Vorteile

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer angemessenen Abfindung erfordert ein strategisches Vorgehen und fundierte Rechtskenntnisse. Als spezialisierte Anwältin für Arbeitsrecht können Sie von meinem Erfahrungsschatz und meiner Verhandlungskompetenz profitieren. Ich kenne die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und kann sie für Ihren Fall nutzen. Besonders vorteilhaft ist meine Perspektive von beiden Seiten – ich weiß, wie Personalentscheider und Unternehmensjuristen denken und handeln. Diese Kenntnisse setze ich gezielt für Sie ein, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen. Meine pragmatische und lösungsorientierte Arbeitsweise spart Zeit und Nerven und führt in der Regel schneller zum Ziel als langwierige Verfahren.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Wie hoch sollte meine Abfindung sein?

Ist eine Videosprechstunde für die Erstberatung möglich?

Wie werden Abfindungen steuerlich behandelt?

Welche Auswirkungen hat eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld?

Kann ich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung verlangen?

Wie lange dauert es, bis ich eine Abfindung erhalte?

Welche Unterlagen sollte ich zur Erstberatung mitbringen?

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme

Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
82110 Germering

Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de



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