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Das Wichtigste im Überblick

  • Berechtigung prüfen: Nicht jede Verspätung rechtfertigt automatisch eine Abmahnung – die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben
  • Formale Anforderungen: Eine wirksame Abmahnung muss konkrete Vorwürfe enthalten und eine Verwarnung für die Zukunft aussprechen
  • Gegenwehr möglich: Unberechtigte Abmahnungen können zurückgewiesen werden und gehören nicht in die Personalakte

Einleitung: Wenn Unpünktlichkeit zum Arbeitsrechtsproblem wird

Zu spät zur Arbeit zu kommen ist ein alltägliches Problem, das fast jeden Arbeitnehmer gelegentlich betrifft. Stau, Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel oder private Notfälle können dazu führen, dass der Arbeitsbeginn nicht eingehalten wird. Doch wann wird aus einer harmlosen Verspätung ein ernsthaftes arbeitsrechtliches Problem?

Eine Abmahnung wegen zu spät kommen kann weitreichende Konsequenzen haben und ist oft der erste Schritt in einem Eskalationsprozess, der bis zur Kündigung führen kann. Gleichzeitig sind nicht alle Abmahnungen berechtigt, und Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren.

Rechtliche Grundlagen der Arbeitspflicht und Pünktlichkeit

Die Arbeitszeitpflicht aus dem Arbeitsvertrag

Die Verpflichtung zur pünktlichen Arbeitsaufnahme ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag. Dieser legt in der Regel fest, wann die Arbeitszeit beginnt und welche Pflichten der Arbeitnehmer zu erfüllen hat. Zu spät kommen stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht dar – der Erbringung der Arbeitsleistung zur vereinbarten Zeit.

Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet sich der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages, die versprochene Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Dies umfasst nicht nur die qualitative und quantitative Erbringung der Arbeitsleistung, sondern auch deren zeitgerechte Bereitstellung. Die Pünktlichkeit ist daher ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsvertraglichen Pflichten.

Pflichtverletzung und ihre Konsequenzen

Unpünktlichkeit kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst liegt eine Schlechtleistung vor, da die Arbeitsleistung nicht vollständig erbracht wird. Rein theoretisch kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch die Verspätung ein konkreter nachweisbarer Schaden entstanden ist. In der Praxis werden solche Ansprüche jedoch nur äußerst selten zugesprochen.

Darüber hinaus stellt häufiges Zuspätkommen eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar, insbesondere der Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und den Kollegen. Diese Pflichten ergeben sich aus § 241 Abs. 2 BGB und umfassen die Verpflichtung, die Interessen des Vertragspartners zu berücksichtigen.

Voraussetzungen einer berechtigten Abmahnung

Formale Anforderungen an die Abmahnung

Eine wirksame Abmahnung wegen zu spät kommen muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Sie muss zunächst eine konkrete Beanstandung enthalten, die das beanstandete Verhalten präzise beschreibt. Pauschale Vorwürfe wie “häufiges Zuspätkommen” reichen nicht aus. Stattdessen müssen konkrete Termine, Uhrzeiten und die Dauer der Verspätungen genannt werden.

Die Abmahnung muss außerdem eine eindeutige Verwarnung für die Zukunft enthalten und einen Hinweis darauf, dass bei weiteren gleichartigen Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können. Der Arbeitnehmer muss verstehen können, welches Verhalten von ihm erwartet wird. Eine reine Kritik ohne erkennbaren Zukunftsbezug oder Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen stellt keine wirksame Abmahnung dar.

Verhältnismäßigkeit und Wiederholung

Nicht jede Verspätung rechtfertigt automatisch eine Abmahnung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass zwischen der Schwere des Pflichtenverstoßes und der Reaktion des Arbeitgebers ein angemessenes Verhältnis besteht. Eine einmalige Verspätung von wenigen Minuten wird in der Regel keine Abmahnung rechtfertigen, insbesondere wenn ein entschuldbarer Grund vorliegt.

Bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: die Häufigkeit der Verspätungen, deren Dauer, die bisherige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, die Art der Tätigkeit und mögliche Auswirkungen auf den Betriebsablauf. In Bereichen mit Publikumsverkehr oder bei Schichtarbeit kann bereits eine geringfügige Verspätung schwerwiegender sein als in anderen Tätigkeitsbereichen.

Dokumentationspflicht des Arbeitgebers

Für eine berechtigte Abmahnung muss der Arbeitgeber die Pflichtverletzungen dokumentieren können. Dies bedeutet, dass er konkrete Termine und Uhrzeiten nennen können muss, an denen der Arbeitnehmer zu spät gekommen ist. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus – der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die von ihm behaupteten Verspätungen.

In der Praxis führen viele Arbeitgeber Arbeitszeitkontrollen oder nutzen elektronische Zeiterfassungssysteme. Diese Dokumentation kann als Grundlage für eine Abmahnung dienen, muss aber korrekt und vollständig sein. Arbeitnehmer haben das Recht, Einsicht in ihre Arbeitszeitaufzeichnungen zu nehmen und diese auf Richtigkeit zu überprüfen.

Häufige Fallkonstellationen und rechtliche Bewertung

Einmalige Verspätung mit entschuldbarem Grund

Wenn ein Arbeitnehmer einmalig zu spät kommt und hierfür einen entschuldbaren Grund hat – etwa eine Verkehrsstörung, ein medizinischer Notfall oder höhere Gewalt – ist eine Abmahnung in der Regel nicht berechtigt. Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber jedoch unverzüglich über die Verspätung informieren und den Grund glaubhaft darlegen.

Entschuldbare Gründe können technische Defekte an Verkehrsmitteln, unvorhersehbare Staus, plötzliche Erkrankungen oder familiäre Notfälle sein. Wichtig ist, dass der Grund für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitnehmers liegt und nicht vorhersehbar war.

Wiederholte geringfügige Verspätungen

Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt wenige Minuten zu spät kommt, kann dies durchaus eine berechtigte Abmahnung zur Folge haben. Auch geringfügige, aber systematische Verspätungen stellen eine Pflichtverletzung dar. Der Arbeitgeber muss jedoch eine gewisse Häufigkeit und ein Muster nachweisen können.

Bei der rechtlichen Bewertung kommt es auf die Gesamtumstände an: Wie häufig kommt der Arbeitnehmer zu spät? Wie lange dauern die Verspätungen? Hat der Arbeitnehmer versucht, das Problem zu lösen? Werden betriebliche Abläufe gestört? Eine Abmahnung kann bereits bei regelmäßigen Verspätungen von fünf bis zehn Minuten gerechtfertigt sein, wenn diese ohne entschuldbaren Grund auftreten.

Flexible Arbeitszeit und Gleitzeit

Bei flexiblen Arbeitszeiten oder Gleitzeit gelten andere Maßstäbe. Hier hat der Arbeitnehmer in der Regel einen gewissen Spielraum bei der Festlegung seiner Arbeitszeit. Eine Abmahnung wegen Verspätung kann nur dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer auch die flexiblen Regelungen nicht einhält oder wenn Kernarbeitszeiten nicht beachtet werden.

Arbeitnehmer in Gleitzeit müssen dennoch die vereinbarte Sollarbeitszeit einhalten und dürfen nicht dauerhaft Minusstunden anhäufen. Bei der Bewertung von Verspätungen in der Gleitzeit ist daher immer das gesamte Arbeitszeitkonto zu betrachten, nicht nur einzelne zu späte Arbeitsbeginnzeiten.

Besondere Umstände bei der Kinderbetreuung

Arbeitnehmer mit Kindern können in besonderen Situationen von einer milderen Bewertung profitieren. Wenn beispielsweise eine Kinderbetreuungseinrichtung kurzfristig schließt oder ein Kind plötzlich erkrankt, kann dies einen entschuldbaren Grund für eine Verspätung darstellen. Arbeitgeber müssen solche familiären Belange berücksichtigen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig informiert und um entsprechende Rücksichtnahme bittet.

Praktische Tipps für betroffene Arbeitnehmer

Sofortmaßnahmen bei einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung wegen zu spät kommen erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung sorgfältig prüfen. Kontrollieren Sie, ob die genannten Termine und Uhrzeiten korrekt sind und ob die Vorwürfe tatsächlich berechtigt sind. Sammeln Sie eigene Belege für Ihre Arbeitszeiten, falls Sie diese haben.

Prüfen Sie außerdem, ob die Abmahnung alle erforderlichen Bestandteile enthält: eine konkrete Beanstandung, eine Verwarnung für die Zukunft und einen Hinweis darauf, dass bei weiteren gleichartigen Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können. Fehlen diese Elemente, ist die Abmahnung möglicherweise unwirksam.

Widerspruch gegen unberechtigte Abmahnungen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist, haben Sie das Recht zum Widerspruch. Dieser sollte schriftlich erfolgen und konkret darlegen, warum die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Mögliche Gründe können sein: falsche Tatsachenbehauptungen, fehlende Verhältnismäßigkeit, entschuldbare Gründe für die Verspätungen oder formale Mängel der Abmahnung.

Der Widerspruch sollte zeitnah erfolgen, auch wenn es keine gesetzliche Frist gibt. Je länger Sie warten, desto eher könnte der Arbeitgeber davon ausgehen, dass Sie die Abmahnung akzeptieren. Bei anhaltender Verweigerung der Entfernung können Sie im Wege einer Feststellungsklage die gerichtliche Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte durchsetzen.

Dokumentation und Beweissicherung

Führen Sie ein eigenes Arbeitszeitprotokoll, um bei Bedarf Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten nachweisen zu können. Notieren Sie auch besondere Umstände, die zu Verspätungen geführt haben, wie Verkehrsstörungen oder persönliche Notfälle. Sammeln Sie entsprechende Belege, etwa Fahrpläne bei Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel oder ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Problemen.

Falls Ihr Arbeitgeber elektronische Zeiterfassungssysteme verwendet, haben Sie das Recht auf Einsicht in diese Daten. Nutzen Sie dieses Recht, um die Korrektheit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Dieses Auskunftsrecht des Arbeitnehmers ist in der Rechtsprechung anerkannt und hilft Ihnen, ungerechtfertigte Vorwürfe zu widerlegen.

Präventive Maßnahmen

Um künftige Verspätungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Arbeitsroutine überprüfen und anpassen. Planen Sie ausreichend Zeit für den Arbeitsweg ein und berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen. Bei regelmäßigen Verkehrsproblemen sollten Sie alternative Routen oder Verkehrsmittel prüfen.

Kommunizieren Sie proaktiv mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie absehen können, dass Sie zu spät kommen werden. Eine rechtzeitige Information kann oft Verständnis schaffen und zeigt, dass Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind.

Checkliste: Umgang mit Abmahnungen wegen Verspätung

Sofortmaßnahmen:

  • Abmahnung sorgfältig lesen und prüfen
  • Eigene Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten sammeln
  • Zeugen für entschuldbare Verspätungen benennen
  • Betriebsrat informieren (falls vorhanden)

Prüfung der Berechtigung:

  • Sind die genannten Termine und Zeiten korrekt?
  • Waren die Verspätungen entschuldbar?
  • Ist die Abmahnung verhältnismäßig?
  • Enthält die Abmahnung alle erforderlichen Bestandteile?

Mögliche Reaktionen:

  • Widerspruch bei unberechtigter Abmahnung
  • Gegendarstellung für die Personalakte
  • Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen
  • Bei Verweigerung: Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht
  • Rechtliche Beratung einholen

Präventive Maßnahmen:

  • Arbeitsroutine überprüfen und optimieren
  • Alternative Verkehrswege planen
  • Proaktive Kommunikation bei absehbaren Verspätungen
  • Eigene Arbeitszeitdokumentation führen

Bei wiederholten Problemen:

  • Ursachen der Verspätungen analysieren
  • Flexible Arbeitszeiten mit Arbeitgeber besprechen
  • Familiäre oder gesundheitliche Gründe kommunizieren
  • Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich bereits wegen einer einmaligen Verspätung abgemahnt werden?

Grundsätzlich ist eine einmalige Verspätung ohne entschuldbaren Grund abmahnfähig, jedoch muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Bei geringfügigen einmaligen Verspätungen ist eine Abmahnung meist unverhältnismäßig.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein, Sie müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben. Die Unterschrift würde nur den Erhalt bestätigen, nicht die Richtigkeit der Vorwürfe. Sie können den Erhalt separat bestätigen und gleichzeitig widersprechen.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine berechtigte Abmahnung kann grundsätzlich dauerhaft in der Personalakte verbleiben. Nach längerer Zeit ohne vergleichbare Verstöße kann jedoch im Wege einer Interessenabwägung die Entfernung verlangt werden, da die Warnfunktion dann als erfüllt gelten kann. Ein automatischer Anspruch ab zwei oder drei Jahren besteht jedoch nicht.

Kann ich wegen Verspätungen gekündigt werden?

Nach einer oder mehreren einschlägigen Abmahnungen kann im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung wegen fortgesetzter Unpünktlichkeit erfolgen. Eine fristlose Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen bei wiederholt gravierenden Pflichtverletzungen denkbar.

Was passiert, wenn ich krankheitsbedingt zu spät komme?

Krankheitsbedingte Verspätungen sind in der Regel entschuldbar, wenn Sie unverzüglich eine Krankmeldung abgeben. Eine Abmahnung wäre dann nicht berechtigt. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfällen kann unter engen Voraussetzungen eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen, nicht jedoch bei gelegentlichen, entschuldigten Verspätungen.

Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn für Verspätungen kürzen?

Der Arbeitgeber kann den Lohn für die Zeit kürzen, in der der Arbeitnehmer ohne entschuldbaren Grund keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies entspricht dem Grundsatz “ohne Arbeit kein Lohn”. Zusätzliche Abzüge als Strafe sind jedoch nicht zulässig.

Was ist bei Gleitzeit anders?

Bei Gleitzeit haben Sie mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Eine Abmahnung ist nur möglich, wenn Sie die Gleitzeitregelungen nicht einhalten oder dauerhaft Minusstunden anhäufen. Kernarbeitszeiten müssen jedoch beachtet werden.

Kann ich gegen eine Abmahnung vor Gericht vorgehen?

Ja, Sie können die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte gerichtlich durchsetzen. Dies geschieht meist im Rahmen einer Feststellungsklage beim Arbeitsgericht. Die Rechtsprechung hat hierzu klare Grundsätze entwickelt und unterstützt Arbeitnehmer bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

Wie sollte ich bei regelmäßigen Verkehrsproblemen vorgehen?

Bei regelmäßigen Verkehrsproblemen sollten Sie alternative Routen oder Verkehrsmittel prüfen und früher von zu Hause aufbrechen. Permanente Verkehrsprobleme sind meist kein dauerhaft entschuldbarer Grund für Verspätungen.

Was kann ich tun, wenn meine Arbeitszeit falsch erfasst wird?

Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen und können deren Berichtigung verlangen. Führen Sie eigene Aufzeichnungen und dokumentieren Sie Unstimmigkeiten. Bei elektronischen Systemen können technische Fehler auftreten, die korrigiert werden müssen. Das Auskunftsrecht des Arbeitnehmers bezüglich seiner Arbeitszeitdaten ist rechtlich anerkannt.

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