Kündigungsschutzklage in Sonthofen: Ihr Recht auf Arbeitsplatz durchsetzen
Schnelle Terminvergabe auch außerhalb der Bürozeiten
Digitale Beratung für das gesamte Allgäu verfügbar
Fachanwältin mit Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts
Regionale Expertise für Sonthofen und das Allgäu
Wurde Ihnen in Sonthofen gekündigt und Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung? Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Arbeitgeber nicht alle rechtlichen Vorschriften beachtet hat?
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kenne ich die besonderen Herausforderungen, mit denen Arbeitnehmer in Sonthofen und dem Allgäu konfrontiert sind. Die Kündigungsschutzklage ist oft der einzige Weg, um unrechtmäßige Kündigungen erfolgreich anzufechten und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ich biete Ihnen eine persönliche Betreuung mit schneller Terminvergabe, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Durch meine digitale Arbeitsweise kann ich Sie flexibel beraten, egal ob Sie direkt vor Ort in Sonthofen sind oder aus anderen Teilen des Allgäus kommen.
Meine langjährige Erfahrung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite ermöglicht es mir, Ihre Situation umfassend zu bewerten und die beste Strategie für Ihren Fall zu entwickeln. Ich verstehe, dass eine Kündigung existenzielle Ängste auslöst und reagiere entsprechend schnell und lösungsorientiert.
Leistungen bei Kündigungsschutzverfahren in Sonthofen
- Prüfung der Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung von Abfindungen
- Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Prüfung und Erstellung von Abwicklungsverträgen
- Erstberatung zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Leistungen im Detail
Prüfung der Kündigungsschutzklage
Bevor wir rechtliche Schritte einleiten, prüfe ich gründlich, ob Ihre Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei analysiere ich sowohl die formalen Aspekte als auch die inhaltliche Berechtigung der Kündigung. Ich überprüfe, ob der Kündigungsschutz in Ihrem Fall greift, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob eventuelle Anhörungsrechte des Betriebsrats beachtet wurden. Diese sorgfältige Vorabprüfung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Verfahrens. Gemeinsam bewerten wir Ihre Erfolgschancen realistisch und entwickeln die optimale Strategie für Ihr Kündigungsschutzverfahren.
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Kündigung anfechtbar ist, vertrete ich Sie kompetent vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Ich bereite alle notwendigen Schriftsätze vor, sammle relevante Beweise und führe die Verhandlungen in Ihrem Namen. Meine Erfahrung mit Arbeitsgerichten hilft mir dabei, Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Während des gesamten Verfahrens halte ich Sie über den aktuellen Stand informiert und erkläre Ihnen verständlich alle Entwicklungen. Mein Ziel ist es, entweder die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen oder eine angemessene Abfindung für Sie zu erreichen.
Verhandlung von Abfindungen
Oft ist eine Abfindung der praktischste Weg, um ein Kündigungsschutzverfahren zu beenden. Mit meiner Erfahrung aus der Arbeitgeberberatung kenne ich die Verhandlungsstrategien beider Seiten und kann realistische Abfindungshöhen einschätzen. Ich verhandle hartnäckig, um für Sie die bestmögliche Abfindungssumme zu erreichen. Dabei berücksichtige ich nicht nur Ihr Alter und Ihre Betriebszugehörigkeit, sondern auch besondere Umstände Ihres Falls. Ich erkläre Ihnen transparent die Auswirkungen und helfe Ihnen bei der Entscheidung, ob eine Abfindung für Sie die beste Lösung darstellt.
Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
Aufhebungsverträge können eine Alternative zur Kündigung sein, bergen aber auch Risiken. Ich prüfe jeden Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag gründlich auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Falls notwendig, überarbeite ich die Vereinbarung oder erstelle einen neuen Vertrag, der Ihre Interessen besser berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Abfindungshöhe, den Kündigungsfristen, der Freistellung und möglichen Wettbewerbsverboten. Ich sorge dafür, dass Sie keine Nachteile bei Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen haben und dass alle Ansprüche fair geregelt werden.
Prüfung und Erstellung von Abwicklungsverträgen
Abwicklungsverträge regeln die Modalitäten nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Ich prüfe diese Verträge auf faire Bedingungen und versteckte Fallstricke. Oft lassen sich noch nachträglich bessere Konditionen aushandeln, besonders wenn die ursprüngliche Kündigung rechtliche Schwächen aufweist. Ich erstelle auch eigenständige Abwicklungsverträge, wenn wir eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber finden. Dabei achte ich besonders auf eine angemessene Abfindung, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und die ordnungsgemäße Abwicklung aller Ansprüche. Mein Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Neustart zu ermöglichen.
Erstberatung zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erkläre ich Ihnen verständlich alle rechtlichen Aspekte Ihrer Situation. Wir besprechen die geltenden Kündigungsfristen, Ihre Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz und mögliche Handlungsoptionen. Ich informiere Sie über die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage und andere wichtige Termine. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passt. Diese Erstberatung bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und gibt Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Position.
Unser Beratungsprozess in Sonthofen
Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung
Telefonische Beratung (10-15 Minuten)
Schnelle Bewertung Ihrer Situation und erste Handlungsempfehlungen
Schritt 2: Detailberatung
Persönlicher Termin oder Videokonferenz
Umfassende Analyse Ihres Falls mit allen relevanten Unterlagen
Schritt 3: Rechtliche Vertretung
Professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Komplette Abwicklung Ihres Kündigungsschutzverfahrens
Unsere Kanzlei
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bringe ich umfassende Erfahrung aus beiden Seiten des Arbeitsrechts mit. Nach dem Referendariat habe ich zunächst bei einem Arbeitgeberverband, in einem Konzern und einer Wirtschaftskanzlei gearbeitet. Diese vielseitige Berufserfahrung ermöglicht es mir, die Strategien und Denkweisen von Arbeitgebern zu verstehen und entsprechend für Sie zu agieren.
Meine Kanzlei ist ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert, was mir eine besonders tiefe Expertise in allen Facetten dieses Rechtsgebiets verschafft. Durch regelmäßige Fortbildungen bin ich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und kann Ihnen die neuesten rechtlichen Entwicklungen zugutekommen lassen.
Für Mandanten aus Sonthofen und dem Allgäu biete ich flexible Beratungsoptionen. Neben persönlichen Terminen in meiner Zweigstelle in Kempten sind auch Videokonferenzen und telefonische Beratungen möglich. Diese digitale Arbeitsweise ermöglicht es mir, schnell auf Ihre Anliegen zu reagieren und auch kurzfristige Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten anzubieten.
Meine Erfahrung mit dem Arbeitsgericht München und anderen bayerischen Arbeitsgerichten hilft mir dabei, die örtlichen Gepflogenheiten und Rechtsprechungstendenzen in meine Strategie einzubeziehen. Ich kenne die lokalen Verfahrensabläufe und kann dadurch effizienter für Sie arbeiten.
Lokale Erfolgsfaktoren
Die Kenntnis regionaler Besonderheiten ist bei Kündigungsschutzverfahren von großer Bedeutung. Jedes Arbeitsgericht hat seine eigenen Verfahrensweisen und Schwerpunkte in der Rechtsprechung. In Bayern gelten teilweise andere Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als in anderen Bundesländern, die sich auf Kündigungsschutzverfahren auswirken können.
Die wirtschaftliche Struktur des Allgäus mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und touristischen Betrieben bringt spezielle arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Durch meine Erfahrung mit Unternehmen verschiedener Branchen und Größen kann ich diese Besonderheiten in die rechtliche Bewertung Ihres Falls einbeziehen und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage in Sonthofen?
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist sehr streng und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Kosten?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.
Welche Erfolgsaussichten hat meine Kündigungsschutzklage?
Das hängt von den konkreten Umständen ab. In einer kostenlosen Ersteinschätzung bewerte ich Ihre Erfolgschancen realistisch und ehrlich.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Kempten?
Meist findet bereits nach 4-6 Wochen ein Gütetermin statt. Falls keine Einigung zustande kommt, kann das Verfahren mehrere Monate dauern.
Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen?
Ja, auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie klagen. Ich erkläre Ihnen transparent die Kostenrisiken und mögliche Finanzierungsoptionen.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfristen, eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nur bei wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
Muss mein Arbeitgeber vor einer Kündigung den Betriebsrat anhören?
Ja, bei Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine Missachtung macht die Kündigung unwirksam.
Kann ich auch bei einer einvernehmlichen Kündigung später noch klagen?
Nur bei einer einseitigen Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Bei einem Aufhebungsvertrag ist dies nicht möglich, weshalb eine sorgfältige Prüfung wichtig ist.
Bieten Sie auch Beratung per Videokonferenz für Mandanten aus dem Allgäu an?
Ja, ich biete flexible Beratungsoptionen über Videokonferenz, Telefon oder auch persönliche Termine vor Ort. So können Sie auch aus entfernteren Orten im Allgäu meine Beratung nutzen.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme
Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
82110 Germering
Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de