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Kündigungsschutzklage Immenstadt im Allgäu: Ihre Rechte nach einer Kündigung durchsetzen

Fachanwaltliche Unterstützung bei unrechtmäßigen Kündigungen – Digitale Beratung für das Allgäu und ganz Bayern

Schnelle Terminvergabe – Auch kurzfristig verfügbar, wenn die 3-Wochen-Frist läuft

Erfolgreiche Verhandlungen – Langjährige Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts

Regionale Kompetenz – Vertraut mit den Gepflogenheiten der bayerischen Arbeitsgerichte

Regionale Expertise

Wurde Ihnen in Immenstadt im Allgäu gekündigt und Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung? Fragen Sie sich, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren sollten?

Eine Kündigungsschutzklage in Immenstadt im Allgäu erfordert schnelles Handeln und fundierte rechtliche Expertise. Ich unterstütze Arbeitnehmer in der Allgäu-Region dabei, ihre Rechte nach einer Kündigung durchzusetzen.

Durch meine langjährige Erfahrung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite kenne ich die Strategien beider Parteien. Diese Doppelperspektive ermöglicht es mir, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die bestmögliche Verhandlungsposition zu entwickeln.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Inhouse-Erfahrung in Konzernen verstehe ich, wie Unternehmen bei Kündigungen vorgehen. Dieses Wissen nutze ich gezielt für Ihre Interessensdurchsetzung im Raum Immenstadt.

Die digitale Arbeitsweise meiner Kanzlei ermöglicht es mir, auch Mandanten im Allgäu effizient zu betreuen, ohne dass lange Anfahrtswege erforderlich sind. Gleichzeitig kenne ich die Besonderheiten der regionalen Arbeitsgerichte und kann Ihren Fall entsprechend ausrichten.

Leistungen im Raum Immenstadt im Allgau

  • Prüfung der Kündigungsschutzklage auf Erfolgsaussichten
  • Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht
  • Verhandlungen über Abfindungshöhe und Kündigungsfristen
  • Vertretung im gerichtlichen Gütetermin
  • Durchführung des Kammerverfahrens bei streitigen Fällen
  • Erstellung und Prüfung von Abwicklungsverträgen
  • Beratung zu Arbeitszeugnis und Urlaubsabgeltung
  • Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Arbeitsvertrag überprüfen lassen; Eine Person unterschreibt einen Vertrag

Leistungen im Detail

Prüfung der Kündigungsschutzklage auf Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab: der Art der Kündigung, Ihren persönlichen Umständen und der Unternehmenssituation. Ich prüfe zunächst, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist und analysiere die vom Arbeitgeber vorgebrachten Kündigungsgründe.

Dabei berücksichtige ich sowohl formelle Aspekte wie die Einhaltung von Kündigungsfristen als auch materielle Gesichtspunkte wie die soziale Rechtfertigung der Kündigung. Meine Inhouse-Erfahrung hilft mir dabei, die Argumentation Ihres Arbeitgebers zu verstehen und Schwachstellen zu identifizieren. Nach der Prüfung erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.

Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage

Die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Ich sorge dafür, dass Ihre Klage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird.

Die Klage wird dabei so formuliert, dass alle relevanten Aspekte Ihres Falls berücksichtigt werden. Gleichzeitig bereite ich Sie auf den weiteren Verfahrensablauf vor und erkläre Ihnen, was Sie in den kommenden Wochen erwartet. Durch meine digitale Arbeitsweise kann ich auch bei kurzfristigen Terminen schnell reagieren und Ihre Klage rechtzeitig einreichen.

Verhandlungen über Abfindungshöhe und Kündigungsfristen

In den meisten Kündigungsschutzverfahren geht es nicht um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern um eine angemessene Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Ich verhandle mit der Gegenseite über eine faire Abfindungsregelung und sorge dafür, dass Sie nicht unter Wert verkauft werden. Dabei nutze ich meine Kenntnisse der Arbeitgeberseite, um realistische Verhandlungsspielräume zu erkennen. Zusätzlich prüfe ich, ob verkürzte Kündigungsfristen oder eine Freistellung bis zum Kündigungstermin vereinbart werden können.

Vertretung im gerichtlichen Gütetermin

Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist oft der wichtigste Termin im gesamten Verfahren. Hier werden die meisten Kündigungsschutzverfahren durch Vergleich beendet. Ich bereite Sie intensiv auf diesen Termin vor und entwickle eine Verhandlungsstrategie, die Ihre Interessen optimal vertritt.

Im Gütetermin präsentiere ich Ihren Fall überzeugend und nutze meine Erfahrung mit den Gepflogenheiten der bayerischen Arbeitsgerichte. Durch geschickte Verhandlungsführung erreiche ich oft bessere Ergebnisse als ursprünglich erwartet. Falls keine Einigung zustande kommt, bereite ich Sie auf das weitere Verfahren vor.

Durchführung des Kammerverfahrens bei streitigen Fällen

Wenn im Gütetermin keine Einigung erreicht wird, geht das Verfahren in die Kammerverhandlung. Hier wird über Ihre Kündigungsschutzklage entschieden. Ich erstelle eine umfassende Klagebegründung und sammle alle erforderlichen Beweise für Ihren Fall.

Im Kammerverfahren vertrete ich Sie vor der Kammer und führe die erforderlichen Beweisaufnahmen durch. Dabei nutze ich meine prozessuale Erfahrung, um Ihren Fall bestmöglich zu präsentieren. Auch hier sind Vergleichsverhandlungen bis zum Schluss möglich, sodass oft noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Erstellung und Prüfung von Abwicklungsverträgen

Abwicklungsverträge regeln die Details der Vertragsbeendigung und sind oft Bestandteil von Vergleichsvereinbarungen. Ich prüfe alle Vertragsentwürfe der Gegenseite kritisch und sorge dafür, dass keine versteckten Nachteile für Sie entstehen.

Dabei achte ich besonders auf Regelungen zu Abfindungszahlungen, Freistellungen, Arbeitszeugnis und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtige ich auch steuerliche Aspekte und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Sie erhalten einen fairen Vertrag, der Ihre Interessen umfassend schützt.

Beratung zu Arbeitszeugnis und Urlaubsabgeltung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung. Ich prüfe Zeugnisentwürfe auf versteckte negative Formulierungen und verhandle bei Bedarf Verbesserungen mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Zusätzlich stelle ich sicher, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche wie Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung oder Sonderzahlungen korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Dabei nutze ich meine detaillierten Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Neben der eigentlichen Kündigungsschutzklage können weitere Ansprüche bestehen, die im Rahmen des Verfahrens geltend gemacht werden sollten. Dazu gehören ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, nicht gewährte Sonderzahlungen oder Provisionsansprüche.

Ich prüfe systematisch alle möglichen Ansprüche und mache diese bei Bedarf gerichtlich geltend. Durch die Bündelung aller Forderungen in einem Verfahren sparen Sie Zeit und Kosten. Meine genaue Kenntnis der lohn- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen sorgt dafür, dass keine Ansprüche übersehen werden.

Unser Prozess in Immenstadt im Allgau

Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung (10-15 Minuten)

Telefonische oder digitale Bewertung Ihrer Situation und der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Schritt 2: Detaillierte Beratung und Strategieentwicklung

Umfassende Analyse Ihres Falls mit Entwicklung einer individuellen Verhandlungs- und Prozessstrategie.

Schritt 3: Durchsetzung Ihrer Rechte

Fristgerechte Klageerhebung und professionelle Vertretung in allen Verhandlungen und Gerichtsterminen.

Rechtsanwältin Tanja Güttler

Unsere Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Güttler wurde 2017 gegründet und hat sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit langjähriger Inhouse-Erfahrung in Konzernen bringe ich eine einzigartige Doppelperspektive in jeden Fall ein.

Nach dem Referendariat sammelte ich zunächst wertvolle Erfahrungen bei einem Arbeitgeberverband, als Inhouse-Juristin in einem Konzern und in einer Wirtschaftskanzlei.

Diese vielseitigen beruflichen Stationen ermöglichen es mir, sowohl die Perspektive von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern zu verstehen. Für Mandanten im Raum Immenstadt bedeutet dies eine realistische Einschätzung ihrer Rechtslage und eine effektive Verhandlungsführung.

Durch meine digitale Arbeitsweise kann ich Mandanten im gesamten Allgäu betreuen, ohne dass weite Anfahrtswege erforderlich sind. Videokonferenzen und telefonische Beratungen ermöglichen eine flexible und zeitnahe Betreuung. Gleichzeitig kenne ich die Besonderheiten der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit und kann Ihren Fall entsprechend ausrichten.

Die Kanzlei steht für schnelle Terminvergabe, persönliche Betreuung und lösungsorientierte Beratung. Meine Mandanten schätzen die ehrliche Kommunikation und die realistische Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten. Durch kontinuierliche Fortbildungen bleibe ich stets auf dem aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung.

Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage in Immenstadt einzureichen?

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?

Welches Arbeitsgericht ist für Klagen aus Immenstadt im Allgäu zuständig?

Kann ich auch ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage führen?

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?

Muss ich persönlich zur Beratung nach Germering oder Kempten kommen?

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber während des Verfahrens Insolvenz anmeldet?

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Kempten?

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme

Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
82110 Germering

Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de



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