Anwalt für Arbeitsrecht in Sonthofen
Kostenlose Ersteinschätzung (10-15 Minuten)
Fachanwältin für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung
Digitale Beratung und persönliche Termine vor Ort
Arbeitsrechtsprobleme in Sonthofen? Ich stehe Ihnen zur Seite
Haben Sie Ärger mit Ihrem Arbeitgeber oder stehen vor schwierigen personalrechtlichen Entscheidungen? Fühlen Sie sich bei arbeitsrechtlichen Problemen oft überfordert und wissen nicht, welche Schritte die richtigen sind?
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Sonthofen kenne ich die besonderen Herausforderungen, denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unserer Region gegenübersehen. Durch meine langjährige Tätigkeit sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite verstehe ich beide Perspektiven und kann Ihnen daher besonders fundierte Beratung bieten.
Meine digitale Arbeitsweise ermöglicht es mir, auch für Mandanten in Sonthofen und dem gesamten Allgäu schnell und effizient da zu sein. Dabei bedeutet digital bei mir keinesfalls anonym – persönliche Betreuung, zeitnahe Terminvergabe und schnelle Rückmeldungen stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Mit meiner Erfahrung aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts – von der Wirtschaftskanzlei über den Arbeitgeberverband bis hin zur Inhouse-Tätigkeit in einem Konzern – bringe ich eine einzigartige Expertise mit, die Ihnen bei der Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Sonthofen zugutekommt.
Meine Leistungen als Arbeitsrechtsanwalt im Raum Sonthofen
- Prüfung und Abwehr von Kündigungen
- Kündigungsschutzklage
- Prüfung und Erstellung vonAufhebungsverträgen
- Prüfung und Erstellung vonAbwicklungsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Abmahnungen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Wettbewerbsverbote
- Urlaubsabgeltung
- Lohn- und Gehaltsansprüche
Leistungen im Detail
Prüfung und Abwehr von Kündigungen
Eine Kündigung stellt für jeden Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Einschnitt dar, der existenzielle Sorgen auslöst. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich jede Kündigung detailliert auf ihre Wirksamkeit und decke dabei mögliche Rechtsfehler auf. Zunächst analysiere ich die formalen Anforderungen: Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen, von der richtigen Person unterschrieben und ordnungsgemäß zugestellt? Anschließend prüfe ich die materiellen Kündigungsvoraussetzungen je nach Kündigungsart. Bei personenbedingten Kündigungen muss der Arbeitnehmer dauerhaft oder langfristig nicht in der Lage sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen einen schuldhaften Verstoß des Arbeitnehmers voraus, wobei meist eine Abmahnung erforderlich ist. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern einen echten Wegfall des Arbeitsplatzes und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl. Meine langjährige Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts hilft mir dabei, auch subtile Rechtsfehler zu erkennen und erfolgreich anzugreifen.
Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage: Sie haben nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um rechtlich dagegen vorzugehen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Ich erhebe für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht und vertrete Sie in allen Verfahrensabschnitten. Zunächst findet ein Gütetermin statt, in dem der Richter eine Einigung zwischen den Parteien anstrebt. Hier zeigt sich oft schon, wie das Gericht den Fall einschätzt. Falls keine Einigung zustande kommt, folgt die Kammerverhandlung mit ausführlicher Beweisaufnahme. Meine Strategie entwickle ich individuell für Ihren Fall: Je nach Sachlage kämpfe ich für Ihre Weiterbeschäftigung oder verhandle eine angemessene Abfindung. Durch meine Erfahrung mit arbeitsgerichtlichen Verfahren kann ich Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Dabei behalte ich stets im Blick, dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren nicht nur rechtlich, sondern auch psychisch belastend ist, und biete Ihnen entsprechende Unterstützung.
Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
Aufhebungsverträge sind ein zweischneidiges Schwert: Sie können eine elegante Lösung für beide Seiten darstellen, bergen aber auch erhebliche Risiken, besonders für Arbeitnehmer. Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, prüfe ich diesen kritisch auf alle relevanten Aspekte. Zunächst analysiere ich die Abfindungshöhe: Ist sie angemessen im Verhältnis zu Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Verdienst? Standardmäßig wird oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angeboten, aber je nach Umständen kann deutlich mehr durchsetzbar sein. Besonders wichtig ist die Prüfung möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld: Wenn Sie den Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund abschließen, droht eine Sperrzeit von ¼ der Bezugsdauer. Ich sorge dafür, dass der Vertrag so gestaltet wird, dass diese Sperre möglichst vermieden wird. Weitere kritische Punkte sind Freistellungsregelungen, die Formulierung des Arbeitszeugnisses, Wettbewerbsverbote und Rückzahlungsklauseln. Für Arbeitgeber erstelle ich Aufhebungsverträge, die alle Risiken minimieren und eine saubere Trennung ermöglichen. Dabei berücksichtige ich steuerliche Aspekte ebenso wie arbeitsrechtliche Besonderheiten.
Abwicklungsverträge
Abwicklungsverträge kommen zum Einsatz, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, aber beide Seiten die Modalitäten der Beendigung einvernehmlich regeln möchten. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag bestätigt der Abwicklungsvertrag die bereits erfolgte Kündigung und regelt nur noch die Abwicklung. Ich prüfe für Sie, ob ein Abwicklungsvertrag sinnvoller ist als eine Kündigungsschutzklage, und verhandle die bestmöglichen Konditionen. Typische Regelungspunkte sind die Abfindungshöhe, die Freistellung bis zum Beendigungstermin, die Urlaubsabgeltung, die Rückgabe von Firmeneigentum und die Formulierung des Arbeitszeugnisses. Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote und deren Vergütung können Gegenstand eines Abwicklungsvertrags sein. Für Arbeitgeber bietet der Abwicklungsvertrag Rechtssicherheit, da Kündigungsschutzprozesse vermieden werden. Ich sorge dafür, dass alle offenen Punkte abschließend geklärt werden und später keine Streitigkeiten entstehen können.
Erstellung und Prüfung von Abmahnungen
Abmahnungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsrecht und müssen rechtlich einwandfrei gestaltet sein, um ihre Wirkung zu entfalten. Als Arbeitnehmer sollten Sie jede Abmahnung ernst nehmen, da sie oft der Vorbote einer Kündigung ist. Ich prüfe jede Abmahnung auf ihre Berechtigung und formelle Korrektheit. Eine wirksame Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret und nachvollziehbar beschreiben, rechtlich bewerten und eine deutliche Warnung für die Zukunft enthalten. Häufige Fehler sind zu allgemeine Vorwurfsformulierungen, fehlende Tatsachengrundlagen oder unverhältnismäßige Reaktionen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, setze ich deren Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte durch. Für Arbeitgeber erstelle ich Abmahnungen, die alle formellen Anforderungen erfüllen und vor Gericht Bestand haben. Dabei achte ich auf eine angemessene, aber deutliche Formulierung, die dem Arbeitnehmer klar macht, dass bei Wiederholung mit einer Kündigung zu rechnen ist. Gleichzeitig sorge ich dafür, dass die Abmahnung verhältnismäßig ist und nicht über das Ziel hinausschießt, um das Arbeitsklima nicht unnötig zu belasten.
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses und bestimmt maßgeblich die Rechte und Pflichten beider Seiten. Für Arbeitgeber erstelle ich maßgeschneiderte Arbeitsverträge, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen. Dabei achte ich auf eine ausgewogene Regelung von Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Überstunden und Kündigungsfristen. Besonders wichtig sind Regelungen zu Nebentätigkeiten, Verschwiegenheitspflichten und dem Umgang mit Betriebsgeheimnissen. Ich sorge dafür, dass alle Klauseln rechtlich wirksam sind und nicht gegen AGB-Recht oder andere zwingende Vorschriften verstoßen. Für Arbeitnehmer prüfe ich Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung und erkläre Ihnen alle relevanten Klauseln verständlich. Dabei achte ich besonders auf versteckte Nachteile wie ungünstige Arbeitszeiten, niedrige Vergütung, weitreichende Versetzungsklauseln oder problematische Wettbewerbsverbote. Falls erforderlich, verhandle ich Verbesserungen oder schlage alternative Formulierungen vor. Meine Erfahrung aus verschiedenen Branchen hilft mir dabei, auch branchenspezifische Besonderheiten zu erkennen und entsprechend zu beraten.
Wettbewerbsverbote
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote schränken die berufliche Freiheit von Arbeitnehmern erheblich ein und sind daher an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ein Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wurde, der Arbeitnehmer eine angemessene Karenzentschädigung erhält und das Verbot räumlich, zeitlich und sachlich begrenzt ist. Die Karenzentschädigung muss mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung betragen. Für Arbeitnehmer prüfe ich, ob ein vereinbartes Wettbewerbsverbot wirksam ist und ob die Vergütung angemessen berechnet wurde. Oft sind Wettbewerbsverbote zu weit gefasst oder die Karenzentschädigung zu niedrig berechnet. Für Arbeitgeber erstelle ich Wettbewerbsverbote, die das berechtigte Interesse des Unternehmens schützen, ohne unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers einzugreifen. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten der jeweiligen Position und Branche. Wichtig ist auch die Regelung von Aufhebungsmöglichkeiten und die Klarstellung, unter welchen Umständen der Arbeitgeber auf das Wettbewerbsverbot verzichten kann.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsansprüche sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und führen bei der Beendigung oft zu Streitigkeiten. Grundsätzlich soll Urlaub während des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub abgegolten werden. Ich prüfe für Sie, welche Urlaubsansprüche noch offen sind und wie diese korrekt berechnet werden. Dabei berücksichtige ich nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern auch vertragliche oder tarifliche Zusatzansprüche. Kompliziert wird es bei Teilzeit, variabler Arbeitszeit oder unterjährigem Ein- oder Austritt. Auch die Frage, ob und wann Urlaubsansprüche verfallen, ist rechtlich umstritten und hängt von den konkreten Umständen ab. Für Arbeitgeber berechne ich die korrekte Urlaubsabgeltung und sorge dafür, dass keine überhöhten Ansprüche bezahlt werden. Gleichzeitig weise ich auf die Pflicht hin, Arbeitnehmer rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufzufordern, um spätere Abgeltungsansprüche zu vermeiden. Bei Streitigkeiten rund um die Urlaubsabgeltung vertrete ich Sie kompetent und setze Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Lohn- und Gehaltsansprüche
Streitigkeiten um ausstehende Vergütung gehören zu den häufigsten arbeitsrechtlichen Konflikten und belasten das Arbeitsverhältnis erheblich. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf die vollständige und pünktliche Zahlung Ihres Lohns oder Gehalts. Ich helfe Ihnen dabei, ausstehende Gehälter, nicht bezahlte Überstunden, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld durchzusetzen. Dabei prüfe ich zunächst die rechtliche Grundlage Ihrer Ansprüche: Ergeben sie sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung? Auch die korrekte Berechnung der Ansprüche ist oft streitig, besonders bei komplexen Vergütungssystemen oder variablen Gehaltsbestandteilen. Für Arbeitgeber entwickle ich Strategien zur Abwehr unberechtigter Lohnansprüche und prüfe, ob Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen. Wichtig ist auch die Einhaltung der gesetzlichen Ausschlussfristen, da Lohnansprüche unter Umständen bereits nach kurzer Zeit verfallen können.
Unser Beratungsprozess im Raum Sonthofen
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie mich für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres Falls (10-15 Minuten kostenfrei). Dabei können wir klären, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
2. Detailberatung
Nach der Ersteinschätzung besprechen wir Ihren Fall ausführlich – wahlweise persönlich, per Videokonferenz oder telefonisch. Sie erhalten eine umfassende rechtliche Einschätzung und einen klaren Handlungsplan.
3. Umsetzung und Betreuung
Ich übernehme die komplette Abwicklung Ihres Falls – von Verhandlungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Dabei bleibe ich Ihr fester Ansprechpartner und halte Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Ihre Arbeitsrechtsanwältin für Sonthofen und das Allgäu
Als spezialisierte Fachanwältin für Arbeitsrecht bringe ich langjährige Erfahrung aus verschiedenen Bereichen mit, die mir einen einzigartigen Blickwinkel auf arbeitsrechtliche Fragestellungen ermöglicht. Meine Berufserfahrung reicht von der Tätigkeit bei einem Arbeitgeberverband über Inhouse-Positionen in Konzernen bis hin zur Arbeit in einer renommierten Wirtschaftskanzlei.
Diese vielseitige Erfahrung kommt auch Mandanten in Sonthofen und dem gesamten Allgäu zugute. Durch meine digitale Arbeitsweise kann ich Ihnen schnelle Terminvergaben anbieten und bin auch für eilige Angelegenheiten kurzfristig erreichbar. Gleichzeitig kenne ich durch meine praktische Erfahrung die Besonderheiten der Region und die verschiedenen Branchen, die hier ansässig sind.
Meine Kanzlei wurde im Oktober 2017 gegründet und ich habe mich bewusst ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Diese Fokussierung ermöglicht es mir, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben und Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten. Regelmäßige Fortbildungen und der kontinuierliche Austausch mit Kollegen sorgen dafür, dass ich auch über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht informiert bin.
Mein Beratungsansatz ist geprägt von effizienter, innovativer und lösungsorientierter Arbeitsweise. Dabei lege ich großen Wert auf eine persönliche Betreuung mit zeitnaher Terminvergabe und schnellen Rückmeldungen. Für Mandanten in Sonthofen biete ich sowohl persönliche Gespräche als auch eine digitale Beratung per Videokonferenz oder Telefon an, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und der Dringlichkeit Ihres Anliegens.
Lokale Erfolgsfaktoren: Warum arbeitsrechtliche Expertise vor Ort wichtig ist
Das Arbeitsrecht ist zwar bundesweit einheitlich geregelt, jedoch gibt es in der praktischen Anwendung durchaus regionale Unterschiede, die für Ihren Erfolg entscheidend sein können.
Diese lokalen Kenntnisse sind besonders wertvoll, wenn es um die realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten geht. Jedes Gericht hat seine eigenen Besonderheiten in der Verhandlungsführung und bei der Bewertung bestimmter arbeitsrechtlicher Sachverhalte. Durch meine Erfahrung in der Region kann ich Ihnen eine fundierte Einschätzung geben, wie Ihr Fall vor den zuständigen Gerichten bewertet werden könnte.
Darüber hinaus kenne ich durch meine vielseitige und langjährige Berufserfahrung die typischen Arbeitsstrukturen und Branchen in der Region Sonthofen und dem Allgäu. Ob Tourismus, Handwerk, kleine und mittelständische Unternehmen oder größere Industriebetriebe – jede Branche hat ihre spezifischen arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die ich aus der Praxis kenne und entsprechend berücksichtigen kann.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauern arbeitsgerichtliche Verfahren in der Region?
Arbeitsgerichtliche Verfahren dauern in der ersten Instanz von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Das hängt von der Auslastung des zuständigen Gerichts und der Komplexität des Falls ab. Durch meine Erfahrung kann ich Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall geben.
Kann ich auch als Arbeitnehmer in Sonthofen auf Ihre Unterstützung zählen?
Selbstverständlich! Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Durch meine Erfahrung auf beiden Seiten kann ich Ihre Position besonders gut einschätzen und die optimale Strategie entwickeln.
Bieten Sie auch Beratung per Videokonferenz an?
Ja, gerade für Mandanten aus Sonthofen und dem Allgäu biete ich flexible Beratungsmöglichkeiten an. Neben persönlichen Terminen biete ich auch Termine per Zoom-Call oder telefonisch an, je nach Ihren Bedürfnissen.
Was kostet eine Erstberatung?
Die erste Einschätzung Ihres Falls (10-15 Minuten) ist kostenfrei. Für eine ausführliche Erstberatung rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren ab.
Wie schnell können Sie einen Termin anbieten?
Durch meine effiziente Arbeitsweise kann ich in der Regel sehr kurzfristig Termine anbieten, oft schon am nächsten Tag. Bei eiligen Angelegenheiten auch außerhalb der regulären Bürozeiten.
Welche Erfolgsaussichten hat mein Fall?
Das kann ich erst nach einer genauen Analyse Ihres konkreten Sachverhalts beurteilen. In der kostenlosen Ersteinschätzung gebe ich Ihnen eine erste Orientierung über Ihre Erfolgsaussichten.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Nach Erhebung der Klage findet zunächst ein Gütetermin statt, in dem oft schon eine Einigung erzielt wird. Falls nicht, folgt die Kammerverhandlung. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
Was macht meine Kanzlei aus?
Meine einzigartige Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts, die ausschließliche Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet und meine digitale, aber dennoch persönliche Arbeitsweise. Zudem biete ich flexible Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten an.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme
Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Hauptsitz in Germering:
Friedenstraße 5
82110 Germering
Zweigstelle in Kempten:
Albert-Einstein-Str. 10
87437 Kempten (Allgäu)
Tel: +49 (0) 152 31 804 181
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de
