Weil wir es auch nicht anders erwarten würden: Kostentransparenz an erster Stelle.
Wir bemühen uns stets um eine kostentransparente Kommunikation mit unseren Mandaten. Um dies zu gewährleisten erhalten Sie an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zur anwaltlichen Vergütung. Da sich jeder Fall sowohl in Umfang, als auch in Komplexität unterscheidet, bedarf auch die Kalkulation stets einer individuellen Herangehensweise. Um Ihnen dennoch eine möglichst flexible Planung zu ermöglichen, bieten wir diverse Möglichkeiten unser anwaltliches Honorar der jeweiligen Situation anzupassen.
Erstberatung
Sie wünschen zunächst eine erste rechtliche Einschätzung?
Auch hier sind wir gerne für Sie da. In einem ca. 1 stündigen Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen.
Gleichfalls ist uns die Kostentransparenz sehr wichtig. Im Rahmen des Erstberatungsgespräches erhalten Sie bereits vorab einen Überblick, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen.
Ein Mandatsverhältnis wird hierdurch noch nicht begründet. Die Kosten für das Erstberatungsgespräch betragen 190,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann sich die Nachfrage einer Kostenübernahme für das Erstberatungsgespräch durchaus für Sie lohnen.
Arbeitsrecht
1. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen, abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Die Abklärung Ihres Versicherungsschutzes übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.
Zudem besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Grundsätzlich rechnen wir über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Höhe der Gebühren werden durch den Gesetzgeber sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt.
Eine wichtige Besonderheit im Arbeitsrecht in der 1. Instanz:
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, trägt hier jede Partei seine außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten selbst.
Erst in der 2. Instanz bleibt es bei dem Grundsatz, dass die im Prozess unterliegende Partei, alle Kosten, auch die der anderen Partei übernehmen muss.
2. Vereinbarung eines Stundenhonorars
Im Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis erfolgen. Diese bietet sich vor allem im Bereich der Vertragsgestaltung an. Im Falle einer solchen Vereinbarung erhalten Sie eine detaillierte Zeiterfassung aus der hervorgeht, wann welche Leistung erbracht wurde.
3. Beratungspakete
Speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bieten wir zudem spezielle Beratungspakete an. Hier haben Sie die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum eine speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete außergerichtliche Beratung zu erhalten. Für nähere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Unternehmensgründung – Gründungszuschuss
1. Beratungspakete
Speziell für Unternehmensgründer bieten wir Beratungspakete an. Für nähere Informationen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.