Als Kanzlei verstehen wir uns als Ihr Ansprechpartner für alle Belange.

Die weit verbreitete Assoziation von exorbitanten Anwaltskosten hält viele Menschen immer noch davon ab Kanzleien aktiv zu kontaktieren. Es sei denn, es handelt sich um eine dringende und unausweichliche Rechtsstreitigkeit, wie beispielsweise im Falle einer Versetzung, Abmahnung oder gar einer Kündigung. Dabei gibt es durchaus rentable Gründe uns für weitere Beratungstätigkeiten zu kontaktieren. Wir legen besonderen Wert auf 100% Kostentransparenz – denn die Prüfung, beispielsweise eines Arbeitsvertrages kann sich durchaus für Sie rechnen.

Kündigung

„Sie haben die rote Karte erhalten
und sind gekündigt worden?“

Eine Kündigung kann zu einer Bedrohung  der wirtschaftlichen Existenz für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und ihrer Familie führen.
Hier gilt es schnell zu handeln.  Der Gesetzgeber gibt Ihnen nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um gerichtlich hiergegen vorzugehen.

Bei uns erhalten Sie schnellstmöglich einen Termin zur Beratung, gerne auch in den Abendstunden.

Hier können wir uns einen Überblick der rechtlichen Situation verschaffen und mit Ihnen gemeinsam Handlungsoptionen besprechen.

  • Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • Aushandeln einer Abfindung
  • Aushandeln eines Abfindungsvertrages
  • Geltendmachung von Ansprüchen, wie Urlaubsabgeltung, die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, noch ausstehende Gehaltszahlungen usw.

Abmahnung

„Sie haben die gelbe Karte erhalten
und sind abgemahnt worden?“

Oftmals dient eine Abmahnung als Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Um diese aussprechen zu können, bedarf es  im Regelfall einer vorherigen Abmahnung.  Jedoch muss eine Abmahnung um wirksam zu sein, bestimmten Voraussetzungen entsprechen.

  • Prüfung der Wirksamkeit der Abmahnung
  • Bei Unwirksamkeit: Aufforderung des Arbeitgebers zur Rücknahme der Abmahnung ggf. gerichtliche Durchsetzung der Rücknahme

Arbeitsvertrag

„Alles auf Neuanfang –
Sie wollen neu durchstarten?“

Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann, sollten Sie sich hierauf nicht einlassen, da dies spätestens bei Konflikten zu Unklarheiten führt. Bestehen Sie immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Beratung und Verhandlung Ihres Arbeitsvertrages. Auf Wunsch auch mit Aufsetzung eines entsprechenden Vertragstextes.
  • Überprüfung des Arbeitsvertrages, wenn Ihr künftiger Arbeitgeber diesen bereits vorformuliert hat

Arbeitszeugnis

„Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden oder unsicher hinsichtlich Ihrer Bewertung?“

Die Zeugnissprache zu verstehen ist nicht immer einfach. Durch die Verwendung bestimmter Formulierungen wissen künftige Arbeitgeber sehr schnell, ob Ihr letztes Arbeitsverhältnis von Harmonie geprägt war oder nicht.

  • Überprüfung Ihres Zeugnisses
  • außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung eines wohlwollenden Zeugnisses

Aufhebungsvertrag

„Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Angebot unterbreitet?“

Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitgeber eine sehr elegante Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis zu beenden,
um eine reguläre Kündigung und den damit verbundenen Kündigungsschutz  zu umgehen.

Nicht immer zum Vorteil des Arbeitnehmers. Daher sollten Sie unbedingt auf eine entsprechende Bedenkzeit bestehen und sich Rechtsrat einholen.

  • Prüfung des Aufhebungsvertrages
  • Erläuterung der Vor-und Nachteile
  • Beratung der rechtlichen Konsequenzen, insbesondere Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
  • Aushandeln einer entsprechenden Abfindung mit ihrem Arbeitgeber

Lohn und Gehalt

„Sie haben gearbeitet und keinen Lohn bzw. Gehalt dafür bekommen?“

Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zur Zahlung von Lohn bzw. Gehalt verpflichtet.
Hierzu zählen auch vertraglich zugesicherte Lohn-oder Gehaltsbestandteile wie Gratifikationen, Weihnachts-und Urlaubsgeld, Provisionen usw.

Wichtig ist, dass Sie in diesem Zusammenhang etwaige Ausschlussfristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche beachten.
Diese können sowohl im Arbeitsvertrag, als auch in einem Tarifvertrag enthalten sein.

  • Überprüfung, ob Ihnen der Anspruch zusteht
  • Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche mittels Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege einer Lohnklage

Passendes Thema nicht dabei?

Gerne beraten wir Sie über diese Themengebiete hinaus individuell zu Ihrem Anliegen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Telefon: 0152/31804181

E-Mail: post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de

    Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine in das Kontaktformular eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

    Weitere Rechtsbereiche

    Eine Beratung so individuell wie Ihr Geschäftsvorhaben.

    Die Gründung eines Unternehmens erfordert Mut und Ausdauer. Wenn Sie es bis hierher geschafft haben, bringen Sie diese beiden Eigenschaften sicherlich schon mit. Dennoch eröffnen sich neben persönlichen und unternehmerischen Chancen auch diverse Risiken. Die richtige Organisation in der Gründungsphase ist die beste Voraussetzung für den Erfolg Ihres Unternehmens und den Erhalt Ihrer Investition.