Mindestlohn – Vergütung von Bereitschaftszeiten
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15 Mindestlohn – Vergütung von Bereitschaftszeiten Leitsätze Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15 Mindestlohn – Vergütung von Bereitschaftszeiten Leitsätze Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.