Sie wollen den Sprung ins kalte Wasser wagen und stehen vor grundlegenden Veränderungen.

Ohne Zweifel haben Sie sich das bereits gut überlegt und stecken mitten in der Planung. Selbstzweifel in gewissen Ausmaßen sind auch hier immer ein Zeichen für den notwendigen Respekt. Trotzdem sind Sie weiterhin überzeugt. Ihre eigenen Kompetenzen sind Ihnen nämlich bestens vertraut. Damit Sie letztlich auch Ihr volles Potential ausschöpfen können, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Beratung in allen erforderlichen Fragestellungen.

Gründungszuschuss

„Sie wollen sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen?“

Sie beziehen Arbeitslosengeld I und haben hierauf noch mindestens 150 Tage einen Anspruch? Zudem wurde Ihr Vorhaben von einer fachkundigen Stelle als tragfähig bekundet?

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Gründungszuschuss kann Existenzgründern zunächst für die Dauer von 6 Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zuzüglich von 300 EUR gewährt werden. Für weitere 9 Monate besteht die Möglichkeit einen monatlichen Zuschuss von 300 EUR zu erhalten.

Da es sich bei dem Gründungszuschuss nur um eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur handelt, besteht hierauf kein genereller Anspruch.

Im Falle einer Ablehnung haben Sie folgende Möglichkeiten:
Zunächst können Sie schriftlich Widerspruch bei der Arbeitsagentur einzulegen. 

Unser Tipp:

Geben Sie den Widerspruch wenn möglich persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen!
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Achten Sie in beiden Fällen immer auf die Fristen.

  • Gerne formulieren wir für Sie ein entsprechendes Widerspruchsschreiben
  • Auch eine etwaige gerichtliche Geltendmachung übernehmen wir gerne für Sie

Einstellung von Mitarbeitern

„Sie sind sich unsicher, was Sie alles bei der Einstellung von Mitarbeitern beachten müssen?“

Angefangen von der rechtlich korrekten Formulierung von Stellenausschreibungen, über die Beratung zulässiger Fragen im Einstellungsgespräch, bis hin zur Erstellung von Arbeitsverträgen stehen wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

  • Erstellung oder Überprüfung von Stelleninseraten insbesondere im Hinblick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Coaching hinsichtlich zulässiger Fragen im Vorstellungsgespräch
  • Formulierungsvorschläge für rechtssichere Klauseln in Arbeitsverträgen
  • Ausarbeitung individueller, auf Ihre Unternehmen und den verschiedenen Arbeitnehmergruppen, zugeschnittene Vertragslösungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Passendes Thema nicht dabei?

Gerne beraten wir Sie über diese Themengebiete hinaus individuell zu Ihrem Anliegen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

 

Telefon: 0152/31804181

E-Mail: post@rechtsanwaltskanzlei-guettler.de

    Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine in das Kontaktformular eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

    Weitere Rechtsbereiche

    Wenn es Recht sein darf?

    Wie in allen Rechtsbereichen stehen sich auch im Arbeitsrecht immer zwei Parteien gegenüber. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechtes. Wieso? Weil wir uns für Sie dem Recht verschrieben haben, ganz gleich auf welcher Seite Sie stehen.

    Verfahrene Situation? Wir helfen.

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